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Was ist RLM? Registrierende Leistungsmessung einfach erklärt

RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Das Wichtigste auf einen Blick.

Kurz erklärt

Bei RLM-Kunden misst der Zähler den Verbrauch nicht nur als Jahressumme, sondern fortlaufend: bei Strom in Viertelstundenwerten, bei Gas in Stundenwerten. Die daraus entstehende Messreihe heißt Lastgang. Sie zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Energie braucht.

RLM oder Standardlastprofil?

Kleinere Verbraucher werden über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet. Dabei wird ein typischer Verlauf unterstellt, und der Zähler wird in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Bei RLM zählt Ihr tatsächlicher Verbrauchsverlauf.

Ab wann gilt RLM?

Bei Strom üblicherweise ab einem Jahresverbrauch von etwa 100.000 Kilowattstunden, bei Gas ab etwa 1,5 Millionen Kilowattstunden oder einer hohen Stundenleistung. Die Einstufung nimmt der Netzbetreiber vor. Im Einzelfall kann auch ein kleinerer Verbraucher mit Lastgangmessung ausgestattet sein.

Was bedeutet RLM für Preis und Vertrag?

  • Angebote beruhen auf Ihrem tatsächlichen Lastgang und nicht auf pauschalen Annahmen.
  • Zu den Netzentgelten gehören Arbeitspreis und Leistungspreis. Der Leistungspreis richtet sich je nach Netzbetreiber nach der höchsten gemessenen Leistung.
  • Lieferverträge werden individuell gestaltet: Preismodell, Laufzeit und Beschaffungszeitpunkt hängen von Ihrem Verbrauch und Ihrer Risikobereitschaft ab.
  • Weicht der tatsächliche Verbrauch deutlich von der Prognose ab, können je nach Vertrag Mehr- oder Mindermengen berechnet werden.

Das sollten Sie bereithalten

  • Lastgang der letzten zwölf Monate
  • Zählpunktbezeichnung beziehungsweise Marktlokations-ID
  • Aktueller Liefervertrag mit Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Prognose für den künftigen Verbrauch

Häufige Fragen

Muss ich als RLM-Kunde jedes Jahr neu ausschreiben?

Nein. Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Wichtig ist, Laufzeit und Kündigungsfrist im Blick zu behalten, damit Sie rechtzeitig vor Vertragsende vergleichen können.

Kann ich meine Lastspitzen beeinflussen?

Oft ja, zum Beispiel durch zeitlich versetztes Anfahren großer Anlagen. Wie viel sich dadurch verändert, hängt vom Einzelfall ab.

Wer legt fest, ob ich RLM-Kunde bin?

Die Einstufung nimmt der Netzbetreiber nach den gesetzlichen Vorgaben vor. Ihre Abrechnung oder Ihr Liefervertrag zeigt, ob Sie nach RLM abgerechnet werden.

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall gelten die Regelungen Ihres Vertrags.

Ihr Lastgang entscheidet mit über Ihren Preis

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