☎ 0221 – 16 87 23 99🔒 Mitarbeiter-Login

Vertragsende und Kündigungsfristen bei Strom und Gas

Wer Fristen kennt, kann rechtzeitig vergleichen und Verlängerungen vermeiden.

Warum Fristen so wichtig sind

Energieverträge verlängern sich oft automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Dann bleiben Sie unter Umständen länger an den bisherigen Preis gebunden.

Privatkunden

Für Verträge mit Verbrauchern, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten besondere Regeln: Die erste Vertragslaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig und kann dann ebenfalls mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Bei älteren Verträgen gelten die dort vereinbarten Fristen.

Grundversorgung

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.

Gewerbekunden

Für Geschäftskunden gelten die Verbraucherregeln nicht. Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung sind im Vertrag individuell geregelt und können deutlich länger sein als bei Verbrauchern, oft mehrere Wochen bis Monate. Prüfen Sie diese Angaben für jeden Standort.

Preiserhöhung

Kündigt Ihr Versorger eine Preiserhöhung an, haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, meist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen Preise gelten. Die Frist steht in der Mitteilung. Prüfen Sie sie deshalb sofort.

Praktische Tipps

  • Tragen Sie Vertragsende und Kündigungsfrist in Ihren Kalender ein, bei mehreren Standorten für jeden Zählpunkt.
  • Holen Sie Angebote frühzeitig ein, bei Gewerbeverträgen oft mehrere Monate vor Fristende.
  • Kündigen Sie erst, wenn der neue Liefervertrag gesichert ist, damit keine Lücke entsteht.
  • Halten Sie die letzte Abrechnung, den Vertrag und die Zählpunktbezeichnung bereit.

Häufige Fragen

Wird beim Wechsel der Strom abgestellt?

Nein. Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter. Es wechselt nur das Unternehmen, das Sie beliefert und abrechnet.

Wo finde ich mein Vertragsende?

In Ihrer Vertragsbestätigung und in der Jahresabrechnung. Dort stehen meist Laufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsende.

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall gelten die Regelungen Ihres Vertrags.

Vertragsende in Sicht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir helfen Ihnen, die Fristen im Blick zu behalten.

Jetzt Beratung anfragen